Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.
Gesetzlich Versicherte
Da dies eine Privatpraxis ist, kann im Regelfall leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In begründeten Einzelfällen kann eine Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem/einer Verhaltenstherapeuten/in mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte im Vorfeld an mich.
Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren bietet die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können.
Selbstzahler
Bei Interesse können Sie meine Leistungen auch als Selbstzahler/in in Anspruch nehmen.
Die Abrechnung erfolgt selbstverständlich auch in diesen Fällen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Zahlung via Lightning ist möglich.
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